Nachdem mehrere Personen und Unternehmen an die Gemeinde mit dem Wunsch herangetreten sind, ein Bauvorhaben umzusetzen welches zuvor die Anpassung der Widmung der dazu vorgesehenen Flächen bedingt, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, ein Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplans einzuleiten.
Aus diesem Grund liegt der Entwurf zur 9. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplans bis zum 12. Mai 2015 zur allgemeinen Einsicht auf.
Jedermann ist in dieser Frist berechtigt, begründete schriftliche Erinnerungen vorzubringen.